Informationssicherheit

IT-Sicherheit und Datenschutz in Unternehmen


IT-Sicherheit ist für Unternehmen des Mittelstands (KMUs) genauso essenziell wie für größere Konzerne oder Behörden. Das Bewusstsein für die Wichtigkeit wächst. Datenverlust und Datendiebstahl können die Existenz Ihres Unternehmens gefährden.
Beim Thema IT-Sicherheit und Datenschutz für Unternehmen geht es nicht nur um Viren und andere Schadsoftware, sondern auch um den Schutz vor Hardware-Ausfällen und Fehlbedienungen sowie damit verbundenen Datenverlusten. Für kleine Unternehmen kann bereits eine defekte Festplatte mit Daten zu Buchhaltung, Aufträgen und Personal existenzielle Probleme zur Folge haben. IT-Sicherheit für Unternehmen befasst sich daher mit dem Schutz vor Cyberangriffen, regelmäßigen Datensicherungen sowie der Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitern.

• Basissicherheit wird mit Datensicherungen, Virenschutz und der Überwachung des
Datenverkehrs im Netzwerk erreicht.
• Organisatorische Aufgaben sind Mitarbeiterunterweisungen und die Ausarbeitung von
Benutzerkonzepten. In Ihrem Unternehmen sollten die Zugriffsrechte jedes Angestellten –
abhängig von seiner Position und Funktion – genauestens geregelt sein.
• Sie benötigen ein Notfallkonzept und ein Notfallhandbuch mit Kontaktdaten von
Ansprechpartnern, um den IT-Betrieb bei einem Schadensfall so schnell wie möglich
wiederherstellen zu können.

Gesetzliche Bestimmungen zum Datenschutz


Im Kontext fortschreitender Digitalisierung und Industrie 4.0 ergeben sich im Bereich der IT-Sicherheit viele Rechtsvorschriften. Typische Herausforderungen betreffen dabei den Datenschutz. Damit Sie in Ihrem Unternehmen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten, empfiehlt es sich einen eigenen qualifizierten Datenschutzbeauftragten (DSB) einzusetzen. Dieser muss die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und die korrekte Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleisten. Sie können entweder einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen oder auf die
Dienste eines externen DSB zurückgreifen.

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen alle öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen unter bestimmten Voraussetzungen einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden. Selbst wenn Sie nicht per Gesetz zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet sind, müssen Sie den Datenschutz im Unternehmen einhalten.

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